Rahmenbedingungen
Anträge mit Fördersummen bis zu 1.000 Euro können im Vieraugenprinzip durch die Geschäftsführung und den Vorsitzenden des Kuratoriums jederzeit genehmigt werden.
Anträge mit Fördersummen über 1.000 Euro werden durch das Kuratorium genehmigt.
Nächster Sitzungstermin: Donnerstag, 08. Oktober 2026 (Beschlüsse auch unterjährig möglich)
Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Gruppierungen mit Kindern oder Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren aus dem Rems-Murr-Kreis, z.B.
- Kindergärten, Kindertageseinrichtungen
- Schulen
- Vereine
- soziale Einrichtungen
- (kirchliche) Kinder- und Jugendgruppen
- ...
Was kann gefördert werden?
- Sachkosten
- Materialkosten
- Honorarkosten
Was kann nicht gefördert werden?
- Personalkosten
- laufende Betriebskosten