Rahmenbedingungen
Anträge mit Fördersummen bis zu 1.000 Euro können im Vieraugenprinzip durch die Geschäftsführung und den Vorsitzenden des Kuratoriums jederzeit genehmigt werden.
Anträge mit Fördersummen über 1.000 Euro werden durch das Kuratorium genehmigt.
Sitzungstermine im Jahr 2022: Donnerstag, 23.03.2023 und Donnerstag, 21.09.2023
Anträge müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Gruppierungen mit Kindern oder Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren aus dem Rems-Murr-Kreis, z.B.
- Kindergärten, Kindertageseinrichtungen
- Schulen
- Vereine
- soziale Einrichtungen
- (kirchliche) Kinder- und Jugendgruppen
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