FUNKE-Bildungschance
Beantragt werden können Förderungen, bzw. Teilfinanzierungen für:
- Schulbücher
- Schulausstattung (Hefte, Stifte, Druckerpapier…)
- Laptops
- Drucker
- Kleinmöbel (Schreibtischstuhl, Schreibtischlampe…)
Der Förderzweck "FUNKE-Bildungschance" ist vorerst zeitlich begrenzt und richtet sich nach den aktuellen Pandemiebestimmungen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Kinderstiftung FUNKE behält sich vor, den Förderzweck vorzeitig wieder einzustellen, wenn die Mittel erschöpft sind.
Bitte unbedingt beachten:
- Eine Antragstellung ist nur über eine offizielle Stelle (z.B. Soziale Einrichtung, Beratungsstelle, Kirchengemeinde…) möglich
- Wir fördern mit maximal 300 Euro pro Kind und pro Jahr
- Anträge müssen vor der Anschaffung gestellt werden
- Die Kinderstiftung FUNKE fördert nur dann, wenn keine staatliche Hilfe möglich ist
Antragsberechtigt (laut unseren Förderrichtlinien) sind:
-
Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren mit Wohnsitz im Rems-Murr-Kreis mit mindestens einer dieser Förderberechtigungen (des Kindes oder der Erziehungsberechtigten):
- Arbeitslosengeld II-Bescheid (SGB II)
- Sozialhilfebescheid (SGB II)
- Sozialgeldbescheid (SGB XII)
- Asylbewerberleistungsbescheid
- Wohngeldbescheid
- Kinderzuschlagbescheid
- Berechtigungskarte Tafelladen
Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.
Melden Sie sich gerne bei Rückfragen!